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DLH_Balance_2016_D - Germanwings-Flug 4U9525

Germanwings-Flug 4U9525: Tiefe Anteilnahme und Unterstützung für die Angehörigen Nachhaltige Unterstützung für Angehörige Unmittelbar nach dem Unglück hat die Lufthansa Group zahl- reiche Maßnahmen ergriffen, um die Flugsicherheit zu verbes- sern (siehe Seite 70) und die behördlichen Untersuchungen zu unterstützen. Ebenso bündelte der Konzern sämtliche Auf- gaben zur Nachbearbeitung des Absturzes von Flug 4U9525 sowie die umfassende Betreuung der Angehörigen in der sogenannten „Post Emergency Organisation“ (PEO). Für die Hinterbliebenen besteht damit ein durchgehendes Angebot an psychologischer Betreuung und psychosozialer Unterstützung. Darüber hinaus hat der Vorstand entschieden, dass sich die Lufthansa Group über die Maßnahmen der PEO sowie die gesetzlichen Entschädigungsleistungen hinaus für die Ange- hörigen der Passagiere, der Crew und weiterer Zielgruppen engagieren wird. Schadenersatz Der Lufthansa Group ist es ein Anliegen, die materiellen Folgen des Unglücks für die Angehörigen zu lindern. Daher bemüht sich Germanwings aktiv um eine schnelle und faire Regelung aller berechtigten Schadenersatzansprüche. Germanwings hat im ersten Schritt einen Vorschuss auf Schadenersatzleistungen in Höhe von 50.000 Euro je Passagier an die nächsten Ange- hörigen ausgezahlt und wird ihren Schadensersatzverp ichtun- gen vollumfänglich nachkommen. Die Ansprüche der Angehö- rigen richten sich nach unterschiedlichen Rechtsordnungen je nach Herkunft bzw. Wohnsitz der Opfer und Hinterbliebenen. In jedem Einzelfall wird Germanwings angemessen und fair entschädigen. Einrichtung eines Hilfsfonds Mit dem Ziel, Projekte, Initiativen und Vorschläge von Angehö- rigen und weiteren betroffenen Gruppen im Sinne der Opfer zu unterstützen, hat Lufthansa einen mit 15 Millionen Euro dotierten Hilfsfonds eingerichtet. In diesem Hilfsfonds bündeln Germanwings und Lufthansa ihr freiwilliges und langfristiges Engagement infolge des Flugzeugunglücks. Über die faire und transparente Zuteilung der Gelder sowie über Fördervorschläge entscheidet ein Kuratorium unabhängig und im Rahmen bindender Vergabekriterien. Förderwürdig sind Maßnahmen und Initiativen zugunsten eines sozialen oder kul- turellen Zwecks, die dem Gedenken an mindestens ein Opfer des Flugzeugunglücks dienen, die einen Bezug zu Hinterblie- benen aufweisen oder die auf andere Weise vom Unglück betroffene Personen oder Organisationen unterstützen. Ein Drittel der Mittel aus dem Hilfsfonds (5 Millionen Euro) ist für die besondere Gruppe der Waisen und Halbwaisen vorgese- hen, im Sinne einer freiwilligen Unterstützung von Schul- und Berufsausbildung oder Studium. Diese Leistungen werden in Ergänzung zu etwaigen (Unterhalts-)Ansprüchen erbracht. Den Vorsitz des Kuratoriums hat Edda Huther übernommen. Außer der ehemaligen Präsidentin des Bayerischen Verfassungs- gerichtshofs und des Oberlandesgerichts München gehören dem Kuratorium drei Vertreter der Angehörigen sowie insge- samt drei Vertreter von Germanwings und Lufthansa an. Das Jahr 2015 war geprägt von der größten Tragödie, die der Lufthansa Group in ihrer langen Unternehmensgeschichte widerfahren ist: Der Absturz des Germanwings-Flugs 4U9525 am 24. März 2015. Mitarbeiter, Vorstand und Aufsichtsrat der Lufthansa Group emp nden eine tiefe Anteilnahme mit den Angehörigen der Passagiere und Besatzungsmitglieder. Im Mittelpunkt der Bewältigung dieser Katastrophe standen und stehen für die Lufthansa Group die betroffenen Menschen. Es ist dem Konzern ein großes Anliegen, ihr Leid zu lindern und sicherzustellen, dass sich ein solches Unglück niemals wiederholt.

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