Gem. Art 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht, einen Antrag auf Auskunftserteilung über erhobene und verarbeitete personenbezogene Daten zu stellen.

Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an ma-datenauskunft(at)dlh.de  und geben neben einer detaillierten Beschreibung des gewünschten Auskunftsersuchens die folgenden Punkte an:

  • Name, Vorname
  • ggf. PK-Nr. inkl. Prüfbuchstabe
  • E-Mail-Adresse
  • Konzerngesellschaft
  • Abteilung
  • Rolle / Position

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten nur bei Vorlage einer gültigen Ausweiskopie erfolgen kann und pro Auskunftsersuchen immer nur die Abfrage für nur eine Gesellschaft möglich ist. 

Wir werden Ihre Anfrage auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen und Ihnen nach einer erfolgreichen Identifikation Folgendes mitteilen:

  • welche Daten über Sie gespeichert sind (ggf. in Kategorien dargestellt),
  • den Zweck der Verarbeitung dieser Daten,
  • Herkunft der Daten,
  • falls die Daten übermittelt werden, die Empfänger dieser Übermittlungen (ggf. Information über geeignete Garantien bei Übermittlung an Drittländer),
  • Kriterien für die Festlegung der geplanten Speicherdauer/ ggf. tatsächlichen Speicherdauer,
  • über die automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling, soweit relevant,
  • ihre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes.

Wir weisen darauf hin, dass wir Ihr Auskunftsersuchen für die Dauer von 3 Jahren speichern werden. 

Verantwortlich zeichnet der jeweilige Personaldienst der Sie beschäftigenden Konzerngesellschaft.